Die Berufsfachschule

Für Schülerinnen und Schüler, die den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 haben, bietet das Friederike-Fliedner Berufskolleg die Möglichkeit, in einem zweijährigen Bildungsgang den Beruf „Staatlich geprüfte/ r Sozialassistent/ in“ zu erlernen und gleichzeitig den Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) zu erwerben.

Abschluss:
Staatlich geprüfte/ r Sozialassistent/ in
Fachoberschulreife

Die Höhere Berufsfachschule

Für Jugendliche, die bereits den Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) erworben haben oder G8 Schülerinnen und Schüler, die am Ende der Klasse 9 die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben haben, besteht das Angebot zum Erwerb der Fachhochschulreife mit beruflichen Kenntnissen. Schwerpunktfächer sind Gesundheits- und Erziehungswissenschaften. Die Fachhochschulreife berechtigt zum anschließenden Studium an einer Fachhochschule.

Abschluss:
Fachhochschulreife

Die Fachschule für Sozialpädagogik

Die konsekutive Ausbildungsform

Die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik vermittelt vertiefte Kompetenzen, um Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen als Erzieher/in selbstständig und eigenverantwortlich tätig zu sein. Im Zentrum steht dabei der Erwerb der beruflichen Handlungskompetenz im Diskurs zwischen Theorie und Praxis und einer adäquaten Theorie-Praxis- Verknüpfung.
Die Ausbildung umfasst eine zweijährige schulische Ausbildung mit Praxisphasen von insgesamt 16 Wochen, sowie ein anschließendes einjähriges Berufspraktikum in einem sozialpädagogischen Arbeitsfeld. Gemäß den Richtlinien der Fachschule für Sozialpädagogik erfolgt die Ausbildung durch den länderübergreifenden kompetenzorientierten Lehrplan auf der Stufe 6 des DQR (Deutscher Qualifikationsrahmen).
Aufnahmevoraussetzungen sind die Fachoberschulreife (FOR) und eine mindestens zweijährige einschlägige Berufsausbildung (z. B. Sozialassistent/in, Kinderpfleger/in, Sozialassistent/in: Schwerpunkt Heilerziehung) oder die Fachhochschulreife (FHR) Fachrichtung Sozial- und Gesundheitswesen (APO-BK Anlage C) oder die Hochschulzugangsberechtigung oder eine nicht einschlägige Berufsausbildung und eine einschlägige berufliche Tätigkeit von 6 Wochen Vollzeit oder 240 Arbeitsstunden Teilzeit in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung, die zusammenhängend absolviert wurden (BuFDi und FSJ können anerkannt werden, sofern die Tätigkeit in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung erfolgte.) und die Vorlage eines unbedenklichen erweiterten Führungszeugnisses.

Die praxisintegrierte Ausbildung (PiA)

Bei der praxisintegrierten Ausbildung zum/ zur Erzieher/ in ist das Berufspraktikum in die Ausbildung integriert. Die Ausbildung dauert drei Jahre und wird abwechselnd in der Fachschule für Sozialpädagogik und in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe absolviert. Es wird sowohl ein Schulvertrag mit dem Friederike-Fliedner Berufskolleg als auch ein Ausbildungsvertrag mit einem Träger einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe geschlossen. Gemäß den Richtlinien der Fachschule für Sozialpädagogik erfolgt die Ausbildung durch den länderübergreifenden kompetenzorientierten Lehrplan auf der Stufe 6 des DQR (Deutscher Qualifikationsrahmen).
Die Aufnahmevoraussetzungen sind identisch mit denen der parallel verlaufenden konsekutiven Ausbildungsform zum/ zur Erzieher/ in.
Hier eine Liste unserer Kooperationspartner.